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Bürgerinitiative Bartberg Facts & Figures: InteressensGemeinschaftBartberg IGB Kontakt: IGBartberg@gmail.com Rudolf Aspek, Andrea Hauptmann, Gerhard Hauptmann, Claudia Krausz, Cornelia Leopold, D.I. Helmut Leopold, Roman Nagl, Stephan Rathmanner, Renate Skucek, Stefan Würrer Ziele: Verhinderung des Projekts Bartbergstrasse 8 Erhalt des ortsbildprägenden Siedlungscharakters des Bartberg Die Eindämmung der unkontrollierten Bauwut in ganz Pressbaum Bürgernahe Raumplanung für ganz Pressbaum Herstellung der Infrastruktur insbesonders Straßenbau Transparente Verfahren und Gutachten Erhaltung des Biosphärenparks Wienerwald Wiederherstellung der Wohn- und Lebensqualität Baum- und Denkmalschutz in Niederösterreich
Abbildungen vom Bartberg Derzeitige Siedlungsstruktur:
Übersicht über die Abläufe des Bauvorhabens Bartbergstrasse 8und des Bebauungsplans TB 5 in PressbaumPressbaum, am 22.04.2009 Es existiert für das Gebiet eine Bausperre Das Hochbauamt der Gemeinde Pressbaum hat am 18.April 2006 mit Verordnung eine Bausperre für Teilbereiche der Marktgemeinde Pressbaum erlassen (siehe Beilage 1). Zu dieser wird seitens der Behörde wie folgt ausgeführt: Ziel der Bausperre Die gegenständlichen Bereiche, für welche die Erlassung der Bausperre beabsichtigt ist, weisen zum überwiegenden Teil den Charakter und die Dichte von „Ein- bis Zweifamilienhaus-Gebieten“ auf. Auf großen Teilflächen finden sich durch sehr große, aus dem Altbestand resultierende Grundstücke sogar noch weit geringere Dichteverhältnisse. Durch entsprechende Bebauungsbestimmungen - insbesondere bezüglich der Bebauungsdichte und von Mindestgrundstücksgrößen - soll dieser oben beschriebene, bestehende Charakter des Siedlungsgebietes auch für die Zukunft möglichst gesichert werden. Trotzdem positive Vorprüfung Trotzdem wurde seitens der zuständigen Baubehörde eine positive Vorprüfung (siehe Beilage 2 [Information der Gemeinde bezüglich BVH setzt positive Vorprüfung voraus]) zu einem Projekt mit 39 Wohneinheiten im betreffenden Siedlungsgebiet auf einer Liegenschaft mit “nur“ 9620m² durchgeführt (Bauvorhaben Bartbergstrasse 8, EZ: 1324 KG GB: 01905). In der Bausperre findet sich eine Ausnahme für „kleine“ Bauvorhaben während der Bausperre (max.150m² + 100m² pro Nebengebäude; siehe Beilage 1; z. B. Errichtung einer Garage o. Ä). Solche Bauvorhaben können bewilligt werden . Hier wird allerdings durch geschicktes Ausnützen mehrerer Bauplätze auf einer Liegenschaft (hier 13!) das Ziel der Ausnahme der Bausperre klar verfehlt , um nicht zu sagen umgangen. Das vorliegende Projekt würde bei maximaler Ausnützung nämlich eine bebaute Fläche von 3581,72m² ergeben, was keinesfalls als geringes Dichteverhältnis bezeichnet werden kann. Zuständiger Bürgermeister erklärt sich als nicht zuständig Der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz meint dazu, dass die Versagung einer Baugenehmigung nicht in seinem Ermessen liegt, obwohl der Verordnungstext lautet: Bis zur Erlassung des Bebauungsplanes sollen daher Bauvorhaben im Geltungsbereich der Bausperre nur dann zulässig sein, wenn auf einem Bauplatz die durch die folgende Formel ermittelte „maximal bebaubare Fläche (MBF)“ nicht überschritten wird: MBF = 150m2 + 4% der Bauplatzgröße Nach dem neuen Bebauungsplan wäre das Projekt nicht mehr realisierbar Besonders interessant ist in dem Zusammenhang, dass entsprechend dem neuen Entwurf für einen Bebauungsplan, das geplante Projekt nicht mehr zulässig wäre. Nach Umsetzung der Zielsetzung der Bausperre also. (lt. Bausperre min. Grst. Größe 600m², lt. Entwurf des Bebauungsplanes min. Grst. Größe 700m²) Gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation Im speziellen sind auch gravierende Probleme hinsichtlich der Verkehrssituation, während der Bauphase (einzige Zufahrtsstraße über 16to Brücke; Bauplatz am Beginn der einzigen Zufahrtsstraße zu ca. 150 Haushalten) aber vor allem auch während des laufenden Betriebs (Geplante 39 Haushalte führen erfahrungsgemäß zu einem Kraftfahrzeugaufkommen von ca. 60-90 Pkw's) zu erwarten. Nachdem aus den bislang vorliegenden Informationen das Problem des Parkraums (auch in Hinblick auf die Witterungen, die Steilheit der Straße und dem Umstand, dass noch nicht die gesamte Straße asphaltiert wurde) keineswegs als gelöst betrachtet werden kann, ist von einer massiven Überlastung des Verkehrsraumes “Bartbergstrasse“ im laufenden Betrieb der geplanten Gebäude auszugehen. Auch ist der Kreuzungsbereich zwischen der Zufahrtsstraße und der Bundesstraße (B44) jetzt schon ein Nadelöhr, an dem es im Wochenabstand zu Verkehrsunfällen kommt. Im entsprechenden Kreuzungsbereich befindet sich außerdem die Zufahrt zu einer gerade im Bau befindlichen Schule. All dies führt in Summe auch zu einer massiven Verkehrsüberlastung, auch des Kreuzungsbereiches, welche von der Behörde scheinbar ignoriert wird. Auswirkungen auf den Biosphärenpark Wienerwald befürchtet Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich dass geplante BVH in unmittelbarer Nähe zum Biosphärenpark Wienerwald befindet. Entsprechende Rücksichtnahme auf den Naturlebensraum/Umweltschutz ist aber nicht zu erkennen, obwohl dies sogar im Biosphärenparkgesetz (§2 Abs 2) angeordnet wird. Anrainer teilweise nicht einmal Informiert Darüber hinaus hat die Behörde gemäß §22 NÖBauOrd festgestellt, dass keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Nachbarn beeinflusst sind, demgemäß eine Bauverhandlung nicht abzuhalten ist und den Nachbarn demnach nicht einmal Planeinsicht zukommt. Es wurden anfänglich nicht einmal alle betroffenen direkten Nachbarn informiert, dies geschah erst, nachdem die Betroffenen bei der Gemeinde nachgefragt haben. Problematische Grundwassersituation Diese Entscheidung wurde im Wissen über eine problematische Grundwassersituation der betroffenen Grundstücke (sowohl aus dem zu bebauenden, als auch aus den Nachbargrundstücken tritt vor allem im Frühjahr Grundwasser aus mehreren „Quellen“ aus) getroffen. Die einzige Reaktion der Gemeinde auf die Grundwassersituation ist, dass im Winter ein Verkehrsschild mit dem Hinweis „Vorsicht Glatteis“ aufgestellt wird. Verstärkte Immissionsbelastung Auch deutlich mehr Autos (60 – 90 Fahrzeuge) werden von der Gemeinde nicht als Gefährdung der subjektiv-öffentlichen Rechte gewertet (Immissionsbelastungen). Keine Bauverhandlung nur in NÖ möglich Es handelt sich bei der Möglichkeit des Verzichtes auf eine Bauverhandlung um ein Niederösterreichisches Novum, welches in der Lehre teilweise als sehr kritisch und verfassungsrechtlich bedenklich betrachtet wird. Anrainer organisieren sich Die Anrainer der Siedlung Bartberg haben mittlerweile eine Interessensgemeinschaft (IGB, Interessensgemeinschaft Bartberg) gegründet und einen Initiativantrag (nach §16 NöGemOrd) vorgelegt. Im Zuge dessen gab es natürlich auch schon Gesprächsrunden mit dem Bürgermeister, dem Gemeinderat, dem Hochbauamt und den betroffenen Anrainern. Leider war dort seitens der demokratisch legitimierten Volksvertreter keine Unterstützung der Anrainer zu finden. Der Bürgermeister meinte sogar: „es hat keinen Sinn, wenn ich den Baubescheid versage, da der Bauwerber dagegen berufen würde und die nächste Instanz sowieso für den Bauwerber entscheiden würde“. Der Bürgermeister übernimmt keine pro-aktive Haltung für die Interessen der Bewohner in Pressbaum. Unterschiedliche Bebauungspläne sorgten für Verwirrung Die Sorgfalt, mit der die Baubehörde hier anscheinend vorgeht, zeigte sich auch in anderen Angelegenheiten betreffend der Bebauung. Die Gemeinde Pressbaum hat mittlerweile den neuen Bebauungsplan zur Einsicht aufgelegt. Leider gibt es dabei aber Abweichungen zwischen den von der Gemeinde den Anrainern auf Anfragen übermittelten Planunterlagen und den durch den Gemeinderat vorgelegten Planunterlagen. „Zufälligerweise“ handelt es sich dabei genau um die betroffenen Grundstücke. Diese Grundstücke finden sich (mit der richtigen Teilung; 13 Grundstücke auf einer EZ) noch nicht einmal im entsprechenden Entwurf. Bebauungsplan neu! Aber so?!?! Mittlerweile wurde für den Bereich ein neuer Bebauungsplan von der Gemeinde Pressbaum (TB 5) beschlossen. . Die Art und Weise demonstriert „gelebte Demokratie“ und die „Berücksichtigung“ der Interessen der Einwohner in Pressbaum. Die Interessensgemeinschaft Bartberg ( IGB) hat eine Stellungnahme zum Teilbebauungsplan ( TB5) mit ca. 30 Unterschriften auf Anraten von Gemeindevertreter Schandl am 01.03.09 eingebracht (siehe Beilage 3). Nach Kontaktaufnahme seitens der IGB mit Bürgermeister Schmidl Haberleitner am 09.03.09 versicherte dieser uns, dass diese Stellungnahmen – es waren über 50! verschiedene Stellungnahmen– in einem Arbeitskreis bearbeitet werden würde. Das Ergebnis und die Behandlung des TB5 im Gemeinderat würde – so Bürgermeister Schmidl Haberleitner – noch dauern. Am 17.03.09 erfuhren wir rein zufällig, dass eine öffentliche Gemeinderatssitzung stattfinden würde, wo der TB5 beschlossen werden sollte, sowie der Initiativantrag der IGB !!! Nachdem es einigen der Interessensgemeinschaft möglich war, diese Sitzung so kurzfristig zu besuchen, durften wir „gelebte Demokratie in Pressbaum“ erleben: • Alle eingereichten Stellungnahmen(über 50!) wurden vom Leiter des Arbeitskreises: Gruber vorgelesen, welcher diese am 12.03.09 an nur einem halben Tag „ausführlich“ behandelte. • Von der Gemeinde wurde eine Beauftragung für die Erstellung eines Bebauungsplanes erteilt, welcher aus unserer Sicht die Anregungen und Befürchtungen der Einwohner in Pressbaum in keinster Weise berücksichtigt hat – vor allem der Umstand, dass dieser Auftrag unserer Information zufolge im Umfang von über 100.000.- Euro von der Gemeinde bezahlt wurde, stellt eine gewisse pikante Situation dar. • Der TB5 wurde vom verantwortlichen D.I. Siegl vorgelesen(ca. 45 Minuten!!) inklusive des Ergebnisses des Arbeitskreises. • Nachdem nun die Gemeindevertreter lediglich mündlich über den TB5 informiert waren und keinerlei schriftliche Informationen verteilt wurden, kam es zur Abstimmung! Ergebnis: Der Entwurf wurde einstimmig angenommen, ohne dass auf die Stellungnahmen der IGB irgendwie eingegangen wurde. / 2 Enthaltungen : Kalchhauser und Sigmund. Nicht angeführte Erläuterungen der Details des TB5`s wie z.B. Gebäudehöhe, Dichte, Ortsbild,.......wurden ebenfalls pauschal mit abgestimmt . Gerade diese Details sind aber entscheidende Kriterien hinsichtlich der Raumplanung. Vor allem für den Bereich Bartberg muss darauf Rücksicht genommen werden, dass die Besiedelung des Gebietes vor ca. 100 Jahren begonnen hat und bisher fast zur Gänze aus Gebäuden in offener Bauweise besteht. Momentan handelt es sich bei ca. 160 Haushalten am Bartberg um nur 2(!) Parzellen, die in gekuppelter Bauweise bebaut sind. Die gesamte Siedlungsentwicklung ist/war maßgeblich durch diese Struktur gekennzeichnet, die Menschen sind bewusst deswegen hierher gesiedelt. Die Bürger sind entsetzt über das Demokratieverständnis der Pressbaumer Gemeindevertreter, die Diskussionen über Anliegen ihrer Bürger unbegründet und diskussionslos ablehnen und somit nur die Interessen der Bauträger vertreten. Ein wesentlicher weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Form der Bebauung der Bartbergstrasse in keinster Weise die Ressourcen, die es im Gemeindegebiet gibt, berücksichtigt (Infrastrukturleistungen wie Strasse, Wasser, Verkehr ect). Interessensgemeinschaften halten zusammen Aufgrund all dieser Entwicklungen, die sich so oder so ähnlich auch bei anderen Projekten in Pressbaum zeigen, haben mehrere Interessensgemeinschaften in Pressbaum (IGB, Bartberg; Krumpöckgasse) beschlossen, gemeinsam gegen diese Situation vorzugehen. In Summe werden diese 3 Interessensgemeinschaften immerhin von mehr als 2000 Menschen unterstützt. In diesem Zusammenhang wird eine Pressekonferenz am Mittwoch den 22.4. um 11:00 im Cafe Zeitlos ( Hauptstraße 30, 3021 Pressbaum ) in Pressbaum statt finden. IGB I nteressens G emeinschaft B artberg Vertreten durch: Rudolf Aspek, Andrea Hauptmann, Gerhard Hauptmann, Claudia Krausz, Cornelia Leopold D.I. Helmut Leopold, Roman Nagl, Stephan Rathmanner, Renate Skucek,
Beilage 1
Beilage 2
Beilage 2
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Überparteiliche Bürgerinitiative zur Rettung der Parklandschaft um das Sanatorium Rekawinkel jetzt SeneCura Der Eigentümer der Wald- und Parklandschaft rund um das Sanatorium Rekawinkel (jetzt SeneCura ), die Wiener Privatklinik, plante dieses Gelände zunächst von Bauland-Sondergebiet (keine Wohnnutzung) in Bauland-Wohngebiet umwidmen zu lassen. Als dieses Vorhaben durch den Gemeinderat abgelehnt wurde, wollte die WPK das betreffende Areal großvolumig verbauen. Wir kennen zwar den Antrag der WPK nicht im Detail, aus einem Kurierartikel vom 20.1 2009 können wir jedoch ersehen, dass eine nahezu totale Verbauung des Parks mit bis zu 18m hohen sechsgeschossigen Gebäuden mit Luxuseigentumswohnungen für begüterte Senioren vorgesehen war.
In der Folge hat sich eine überparteiliche Bürgerinitiative gebildet, mit dem Ziel, dieses Projekt, das eine historisch gewachsene Kultur- und Naturlandschaft zerstört, zu stoppen. Die Bürgerinitiative wird von der Mehrheit der Abgeordneten im Gemeinderat befürwortet. Außerdem haben rund 500 Pressbaumerinnen und Pressbaumer mit ihrer Unterschrift die Bürgerinitiative unterstützt. In weiser Voraussicht hat die Gemeinde Pressbaum schon vor einigen Jahren durch die Zusatzwidmung „Altenheim-Seniorenbetreuung“ sichergestellt, dass für den zu erwartenden Mehrbedarf von Pflege- und Betreuungsplätzen ausreichend Erweiterungsflächen vorhanden sind. Die von der Wiener Privatklinik eingereichte und im Kurier vom 20. 1. 2009 angepriesene „Stadt der Senioren“ in Pressbaum wird keineswegs diesem Bedarf gerecht und wird deshalb von der Bürgerinitiative abgelehnt. Die in 8 Wohntürmen geplanten Eigentumswohnungen bis zu 120m2 Größe entsprechen nicht den Bedürfnissen von Senioren, die einer Pflege bedürfen. Mit der Widmung des Areals als “Altenheim-Seniorenbetreuung“ ist unserer Auffassung nach keineswegs der Bau von 110.000€ bis 160.000€ teuren Luxuswohnungen für Senioren ohne akutes Pflegebedürfnis gemeint. Das im Projekt vorgesehene Recht auf Vererbung würde zudem eine Umgehung dieser Widmung bedeuten und birgt die Gefahr, dass in absehbarer Zukunft ausschließlich Erben, die keineswegs Senioren sein müssen, die „Seniorenstadt“ bewohnen.
Dieses geplante Luxusviertel für reiche Pensionisten befindet sich inmitten eines Natura 2000 Schutzgebietes und die für den Bau erforderlichen Abholzungen würden tiefe, irreversible Eingriffe in die Landschaft bedeuten. Das Sanatorium benötigt eine Parklandschaft in unmittelbarer Umgebung als Erholungsraum, da die Rehabilitations- und Sanatoriumsbewohner nicht genügend mobil sind, um größere Entfernungen zurücklegen zu können. Außerdem wäre ihre Gesundheit durch jahrelangen Baulärm in unmittelbarer Umgebung gefährdet. Wie schon der Pflegeexperte des Landes NÖ, Herr Dr. Otto Huber festgestellt hat, ist dieses Projekt zu groß dimensioniert und entspricht keineswegs dem regionalen Versorgungsauftrag. Auch der zuständige Raumplaner hat das Ansuchen der Wiener Privatklinik geprüft und einen Widerspruch zum geltenden Flächenwidmungsplan festgestellt. Aus diesen Gründen hat Bürgermeister Schmidl-Haberleitner dieses überdimensionierte Bauvorhaben abgewiesen und eine Bebauung dieses Areals in der vorgeschlagenen Form abgelehnt. Die Bürgerinitiative freut sich über diese vernünftige Entscheidung im Sinne der Pressbaumer Bevölkerung und gegen den weiteren Bau von derartigen Großprojekten in unserem Gemeindegebiet. Da es die Gemeinde verabsäumt hat, für dieses Gebiet zeitgerecht eine Bausperre zu verhängen, wird aller Wahrscheinlichkeit nach die WPK Einspruch erheben und neue Pläne vorlegen. Fortsetzung folgt
Dr. Fritz Rosenberger Sonnbergstraße 3031 Pressbaum
Mag. Ingrid Saberi 15 Sonnbergstraße 40 3031 Pressbaum |
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STOPP der Zerstörung der Kulturlandschaft Wienerwald' - Bürgerinitiativen unter Teilnahme von Dr. Madeleine Petrovic und dem parteiunabhängigen GR Wolfgang Kalchhauser des Bürgerforums Pressbaum Pressbaum (OTS) - Seit 2007 kämpft eine Bürgerinitiative gegen die Errichtung von 8 Wohntürmen anstelle der denkmalgeschützten Villa Seewald in einer Parklandschaft unter dem Sacré Coeur. Die Interessensgemeinschaft Bartberg tritt gegen die Verbauung der Liegenschaft Bartbergstraße 8 durch eine Wohnhausanlage mit 39 Wohneinheiten auf. Die Bürgerinitiativen fordern: 1) Herstellung der Infrastruktur insbesonders Straßenbau 2) Transparente Verfahren und Gutachten 3) Erhalt des ortsbildprägenden Charakters von Ortsteilen 4) Verhinderung von großvolumigen Bauten außerhalb der Kernzone 5) Bürgernahe Raumplanung 6) Erhaltung des Biosphärenparks Wienerwald 7) Wiederherstellung der Wohn- und Lebensqualität 8) Baum- und Denkmalschutz in Niederösterreich
Rückfragehinweis: Dr. Renate Weihs-Raabl, Tel.: 0699/100 310 93 oder 01/532 01
Die Dachdeckung eingeschlagen, die Dachkonstruktion demoliert! So wurde die denkmalgeschützte Villa jeglicher Witterung ausgesetzt und preisgegeben. Geplante Stahl- und Betonbauten statt liebgewonnener Idylle, mitten im Biosphärenpark Wienerwald. Geld, Profit, Gier statt Vogelgesang und der Duft des Harzes jahrhundertalter Baumriesen. Harter Asphalt statt weichem Waldboden.
Herrlichster alter Baumbestand fiel der Rodung zum Opfer. Wolfgang Kalchhauser Unabhängiger Gemeinderat - Pressbaum |
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