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Alle abgehandelten Dringlichkeitsanräge:

Wie wir seitens der unabhängigen Bürgerplattform in Erfahrung bringen konnten, bewilligte der Pressbaumer Bürgermeister Herr Kraus bescheidmäßig mehrere Mehrfamilienhäuser auf der sensiblen Adresse Krumböckgasse 3, einem alten Villengrundstück mit herrlich altem Baumbestand.

Nicht, dass der Gemeindevorsteher zu dieser baulichen Bewilligung nicht berechtigt gewesen wäre; keinesfalls, als Vertreter erster Bauinstanz kann er entscheiden, wo, wann und was bewilligt wird. Nur in diesem Falle sieht die Sache etwas anders aus. Das „Krumböckgässchen“, ein Seitenweg der Klostergasse, war einst als schmaler Weg zu den dort befindlichen wenigen Villen gedacht und nicht als Zubringer für 72 Wohneinheiten mit einem zukünftigen Fuhrpark von geschätzten 120 Privatfahrzeugen. Zusammen mit der schon vorhandenen allgegenwärtigen Verkehrssituation, bedingt durch die einspurige Bahnunterführung auf dem Weg zum Sacre Coeur, kann es gar nicht anders sein, als dass es durch den nunmehrigen Beschluss zu einem völligen Verkehrschaos kommen wird.

Kritik kommt auch, da viele der Meinung sind, dass Herr Bürgermeister Kraus vor Bescheiderlass keine ordentliche Verkehrsverträglichkeitsprüfung durchführen ließ. Für Unverständnis sorgt weiters die Ausführung der geplanten 5-stöckigen „Satelliten-Siedlung“, wo doch für Pressbaum großmundig eine Bausperre beschlossen wurde, da bekannterweise in der Gemeindekassa das Geld für den dringendst notwendigen Ausbau der Infrastruktur, wie Volks- und Hauptschule, Kanaleinbauten und Instandsetzungen gänzlich fehlt. Vom „vergessenen“ Kindergarten, der nun mit nicht vorhandenem Budget für Pressbaums Hochhäuser bis September fertig sein sollte, ganz zu schweigen.

Im Klartext: Während in Pressbaum nicht einmal die derzeitige Situation in den Griff zu bekommen ist, werden die Eigeninteressen so mancher Lobbyisten weitergeführt.

Zum Schaden für den Bürgermeister wird es ja hoffentlich nicht sein…!

Seitens einer Bürgerinitiative (Ansprechpartner: Beatrix Geiger Tel.0680 201 69 26 sowie DI Walter Hammerl Tel. 0664 420 86 50) wurden Unterschriftenlisten gegen dieses Großwohnprojekt bei folgenden Pressbaumer Betrieben aufgelegt:

Apotheke, Bäckerei Simsi, Trafik Pressbaum, Tankstelle Schandl, Cafe Zeitlos sowie Norbertinum.

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift dieses Anliegen!!!

Unabhängige Gemeinderäte der Bürgerplattform „Wir für Pressbaum“

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Dringlichkeitsantrag bzgl. Ortnungsantrag

gemäß § 46, Abs. 3 der NÖ. GO. 1973

zur Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 18. April 2007

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 12. Jänner 2006, also vor weit mehr als einem Jahr, wurde gemäß § 46, Absatz 3 der NÖ Gemeindeordnung der Antrag zur Schaffung des Ordnungsamtes eingebracht und wie allgemein bekannt, mit Mehrheit beschlossen.

Zweck dieses Antrages war es vermeidbare Schäden, mögliche finanzielle Einbußen von der Gemeinde abzuwenden und vor allem den Schutz von Gemeindegut zu sichern. Die Einsatzmöglichkeiten für einen derartigen Planposten sind im Aufgabenbereich geradezu grenzenlos und die Personalkosten stehen in keinem Verhältnis zu dem bisher entstandenen und noch entstehenden Schadensvolumen.

Der Eindruck ist, dass sich niemand für das Gemeindegut verantwortlich fühlt, Gemeindebesitz vernachlässigt wird und Tatsache ist, dass überschwere Baufahrzeuge noch immer unsere Gemeindestrassen zerstören, ohne für den Schaden aufkommen zu müssen und vieles andere mehr.

Belasten wir nicht die Lebensqualität unserer Mitbürger, aber vor allem schädigen Sie nicht die Gemeindekassa indem Sie die Kontrollfunktion in der Gemeinde vernachlässigen und unbeteiligte Bürger für die Ignoranz und die Rücksichtslosigkeit anderer zahlen müssen.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, sehr geehrte Damen und Herren, die Verantwortlichen anzuweisen, diesen seit 12. Jänner 2006 vorliegendem Antrag auch ehest umzusetzen.

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Dringlichkeitsantrag bzgl. Bodenmarkierung

gemäß § 46, Abs. 3 der NÖ. GO. 1973

zur Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 18. April 2007

 

Sehr geehrter Damen und Herren des Gemeinderates!

Wie Sie dem unten beigefügten Foto entnehmen können, befinden sich einige Bodenmarkierungen auf Pressbaums Strassen in einem äußerst desolatem Zustand. 

Wenn gleich, wie wir alle wissen, das Budget äußerst angespannt ist, so darf die Sicherheit der Pressbaumer Bevölkerung nicht in Frage gestellt sein. Hier ist Gefahr im Verzuge!

Wer hier wegsieht handelt vorsätzlich, fahrlässig und grob verantwortungslos.

Wir ersuchen Sie daher, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, dieser Dringlichkeit mit allem Nachdruck zuzustimmen.

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Dringlichkeitsantrag bzgl. unbehandelter Anträge

gemäß § 46, Abs. 3 der NÖ. GO. 1973

zur Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 18. April 2007

 

Sehr geehrter Damen und Herren des Gemeinderates!

Wie wir alle wissen ruht der überwiegende Teil – um nicht zu sagen fast der gesamte – der von uns eingebrachten Anträge insbesonders der Dringlichkeitsanträgen, in irgendwelchen Ablagen oder rotieren unaufgearbeitet in so manchen selten gewordenen Ausschüssen, ohne je umgesetzt geworden zu sein.

Ein Zustand, der weder im Sinne einer verantwortungsvollen Bürgervertretung ist, noch den sich unsere geschätzten Mitbürger in Pressbaum verdient haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie daher folgenden Dringlichkeitsantrag zuzustimmen:

Der Bürgermeister wird befristet angewiesen eine temporäre Arbeitsgruppe unter Beteiligung von einem Gemeinderatsmandat jeder Fraktion, inklusive der Bürgerplattform „Wir für Pressbaum“ zur gemeinsamen Aufarbeitung der liegengebliebenen Gemeinderatsbeschlüssen einzurichten.

Dieser Arbeitsgruppe ist der Amtsleiter in beratender Funktion beizustellen. Ziel ist es, sowohl im Verwaltungsbereich als auch in politischer Verantwortung, den bisher unbefriedigenden Zustand von bisher nicht behandelten Gemeinderatsbeschlüssen zu beenden.

 

 Unabhängige Gemeinderäte

www.wir-fuer-pressbaum.com

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Dringlichkeitsantrag bzgl. Abhandlung von Dringlichkeitsanträgen

gemäß § 58, der NÖ. GO. 1973

von den unterzeichneten Gemeinderäten

zur Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates 

Auf Erlassung einer Geschäftsordnung betreffend der zukünftigen Behandlungen von Dringlichkeitsanträgen gemäß § 46/3/ der NÖ. GO 1973 für die Sitzungen des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und den Gemeinderatsausschüssen

Dringlichkeitsanträge sind eine besondere Form des Antrages, um auf aktuelle Geschehnisse schnell und gezielt reagieren zu können. Die Bezeichnung „Dringlichkeitsantrag“ erfordert daher effektives Handeln das weder aufschiebbar noch verzichtbar ist.

Ein Ignorieren von Dringlichkeitsanträgen kann daher die Annahme des Nichterkennens von Problemen – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt - zur Folge haben und mögliche Nachteile für Gemeinden nach sich ziehen.

Um möglicher Schadensbegrenzungen bemüht, stellen die unterzeichneten GemeinderätInnen den bereits obgenannten Antrag, jene Dringlichkeitsanträge, welchen vom Gemeinderat auch die Dringlichkeit zuerkannt worden ist, zukunftsorientiert, unmittelbar nach den ordentlichen Tagespunkten, abzuhandeln.

Unterschriften der GemeinderätInnen:

 

- Dringlichkeitsantrag bzgl. Beraterfirma Zacherl & Partner KEG -

gemäß § 46, Abs. 3 der NÖ. GO. 1973

zur Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 22. November 2006

von GR Wolfgang Kalchhauser

Wie hinlänglich bekannt, wird die Zukunft Pressbaums nicht alleine durch den gewählten Gemeinderat sondern durch die Fa. „Zacherl & Partner KEG bestimmt. Zacherl & Partner, nach eigenen Angaben ein „Ein-Mann-Unternehmen“, wurde seitens der Grün-Rot Koalition als Beratungsfirma vorgestellt, augenscheinlich um die Gemeindeaufgaben bewältigen zu können.

Offen gesagt, ein Armutszeugnis für jene Leute, die vor der Wahl alleinige Verantwortung übernehmen wollten und sich nun hilfesuchend an Personen wenden, die selbst nie in dieser Funktion waren und für jeden erbetene Hilferuf, zur Kassa rufen.

Außerdem ein Umstand, der mehr als bedenklich ist, da Herr Zacherl in sämtliche Gemeinde-Usancen Einblick bekommt, ohne dafür Verantwortung tragen zu müssen. Auch die Ablegung des von jeden Gemeinderat verlangten Eides betrifft Herrn Zacherl in keinster Weise. Seine Kompetenzen und Manipulationsmöglichkeiten liegen jedoch weit über jenen, so mancher unserer 29 Gemeinderäte.

Eine seiner ersten Gemeindeanalysen offenbarte uns, dass massive Unstimmigkeiten innerhalb so mancher Arbeitsgruppen bemerkbar sind, eine Erkenntnis für die wir wahrlich keinen hochbezahlten „Berater“ brauchen.

Glaubt man nun den zur Zeit grassierenden Befürchtungen, kosten Zacherls Erkenntnisse etwa die runde Summe von geschätzten 30.000 Euro oder weit über die einstige Schillingwährung von 400.000.--

Eine geradezu unglaubliche Summe die in Pressbaum sicher besser verwendet werden könnte.

Der vorliegende Dringlichkeitsantrag ersucht daher um mehrheitliche Zustimmung, um das Arbeitsverhältnis mit Herrn Zacherl mit ehester Möglichkeit aufzukündigen und nicht mehr zu erneuern.

Pressbaum, am 16. November 2006

 

--- Dringlichkeitsantrag bzgl. Berechtigungskarte am BAUHOF ---

gemäß § 46, Abs. 3 der NÖ. GO. 1973

zur Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 22. November 2006

von GR Wolfgang Kalchhauser

Lagerwirtschaftskonzepte werden immer unfangreicher, komplizierter und vielfältiger.

Nicht zuletzt, da die zu lagernden Diversitäten die Kapazitäten einer jeder Kommune ausschöpfen, wenn nicht gar bald unmöglich machen.

Ob die Ideologie der Wegwerfgesellschaft sich in dieser Weise ausweitet sei dahingestellt; Tatsache ist, dass die Fassungskraft unseres Bauhofs ihre Grenzen längst erreicht, wenn nicht schon überschritten hat.

Einer der möglichen Auswege, um Müll an sich, Sondermüll im Besonderen, Wiederverwertbares, Bauschutt und Recycelbares zu mindern wäre, wäre den Müll ausschließlich von Gemeindebürgern zu übernehmen. Ein Vorhaben das zur Zeit nur begrenzt wahr genommen werden kann, da es schier unmöglich ist zu registrieren, wann, wer, was und vor allem, wie oft irgendwer seinen Müll bei uns deponiert.

Um solche kontrolllose Deponierung einigermaßen überschaubar machen zu können, griffen bereits sämtliche Gemeinden zu sogenannten personenbezogenen Berechtigungskarten.

Diese Karten sind einfach gestaltet, nicht übertragbar, berechtigen bestimmte Altstoffmengen abzuladen und informieren über themabezogene Informationen der Bauhofes.

Viele Gemeinden erfassen ihren Müll ebenso per „Chip-Card“, ein System bei dem auch die Erfassung der genauen Abgabemenge geregelt und überwacht wird.

Damit wäre es in Zukunft unmöglich statt den gewünschten Haushaltsmengen Hunderte von Leuchtstoffröhren, unzählige Autoreifen oder schlicht und einfach Müll aus anderen Regionen bei uns abzuladen.

Wir ersuchen daher diesen Dringlichkeitsantrag mitzutragen, um die Kapazitäten unseres Bauhofes bis zu neuen Überlegungen erhalten zu können. 

Pressbaum, am 16. November 2006

 

--- Dringlichkeitsantrag bzgl. Annulierung Infopoint---

gemäß § 46, Abs. 3 der NÖ. GO. 1973

zur Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 22. November 2006

von GR Wolfgang Kalchhauser

Anlässlich der Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2005, wurde gemäß § 22/1 der NÖ-Gemeindeordnung der Antrag zur „Errichtung einer Informations- und Kontaktstelle“ - eines sogenannten „INFO-POINTS“ – eingebracht. Statistisch gesehen stiegen allein in Pressbaum die Zahl der Übernächtigungen auf 12.400, also um 21 Prozent innerhalb eines Jahres und liegt damit im Spitzenfeld der Tourismusregion Wienerwald.

Zum Antrag zurückkommend beruhen dessen inhaltlichen Angaben, jenen des Österreichischen Gemeindebundes, Ausgabe 7-2001, Pkt. 4.2.6.

Selbstverständlich wurde für dieses Projekt auch die Empfehlung des Arbeitsmediziners Franz Hawlik vom sicherheitstechnischen Zentrum berücksichtigt. Sämtliche Pläne und Skizzen wurden architektonisch durch die Großtischlerei Cerny erstellt und vom Antragssteller beglichen. Selbstverständlich wurden auch andere Anbieter (über Herrn Scheibelreiter) eingeladen und die Unterlagen Herrn Bürgermeister übergeben.

Werden nun diese Grundvoraussetzungen in ihren wesentlichen Zügen – wie Standortveränderung oder Funktionsweise verändert, verliert dieses Projekt jegliche Sinnhaftigkeit. Einmal davon abgesehen, dass wir Österreichs einzige Gemeinde mit der Rezeption in Dachnähe wären, hätten wir auch noch flanierende Touristen zwischen den Verwaltungsabteilungen.

Sollte es daher zu einer themabezogenen Abänderung der Ausführung kommen, legen die Unterfertigten die Verantwortung des einstigen Antrages zurück und stellen den nunmehrigen Dringlichkeitsantrag, die abgeänderte Version des Tourist- und Bürgerservice abzulehnen.

Pressbaum, am 16. November 2006

 

Dringlichkeitsanträge zur Gemeinderatssitzung am 22. Nov. 2006

--- Dringlichkeitsantrag gegen die Kettenpflicht in Pressbaum ---

gemäß § 46, Abs. 3 der NÖ. GO. 1973

zur Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 22. November 2006

von GR Wolfgang Kalchhauser

Sehr geehrte Damen und Herren,

las man in den letzten Wochen einer der zahllosen Zeitungen der Österreichischen Medienlandschaft, fanden sich Zitate die allesamt unsere Gemeindeführung betrafen und letztendlich uns alle zur „Spaßvogelgemeinde erster Kategorie“ machten.

Sätze wie: „...Gemeinde frotzelt Autofahrer...“ oder “...dreht die Gemeinde völlig durch?...“ beziehungsweise „...die Lustigen aus dem Wienerwald...“ waren nur die Spitze des Eisberges.

Grund dieser entbehrlichen Erheiterung waren die Montagen diverser Gebotszeichen, nach § 52/22 – in Worten: „Schneeketten vorgeschrieben“, am Rande einiger Straßenzügen im Ortsgebiet.

Still und heimlich durch die Gemeindeführung angeordnet und letztendlich – als die Sache wieder einmal an die Öffentlichkeit kam - einmal mehr auf die ausführenden Bauhausarbeiter abgewälzt; in der Hoffnung sich selbst schadlos zu halten, wenn Eis und Schnee die Fahrbahnen zu irreguläre Eisplätze verwandeln, wie ein Vertreter der SPÖ meint.

Und dieses, trotz fehlender Kettenanlegestellen und unerkennbar wenn Autofahrer aus ihren Garagen fahren.

Eine Maßnahme, die in dieser Form weder von der Bezirkshauptmannschaft noch von Rechtskundigen geteilt wird, aber trotzdem nicht ungesetzlich ist. 

Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen durch diese selbstherrliche Absicherung der derzeitigen Gemeindeführung unsere Bevölkerung nicht im Stich lassen. Wie Martin Hoffer vom ÖAMTC meint, genügen Hinweistafeln zur Vorsichtsmahnung vollkommen und keine Gebotstafeln, die eine Strafverfolgung beinhalten.

Stimmen wir daher gemeinsam für einen Austausch der Tafeln, um unserer Bevölkerung auch in unwirtlichen Zeiten hilfreich zur Seite stehen zu können.

Pressbaum, am 16. November 2006